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Ihr Weg zum Rezept

Beachten Sie als gesetzlich Versicherte/r bitte, dass eine Wiederholungsverordnung nur möglich ist, wenn eine gültige Versichertenkarte im laufenden Quartal eingelesen wurde. Zudem bitten wir, Rezepte zwei Tage im Voraus zu bestellen, da die Rezepte gebündelt geprüft und signiert werden.